Open user menu
§ 5 WoBindG - Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
Stand 13.01.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
Die Bescheinigung über die Wohnberechtigung (Wohnberechtigungsschein) wird in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 1 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt.