Open user menu
§ 87i UrhG - Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen
Stand 02.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 87i Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen
§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.