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§ 13 PAO - Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft
Stand 12.07.2021
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§ 13 Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft
(1) Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird auf Antrag erteilt.
(2) Ein Antrag darf nur aus den in diesem Gesetz bezeichneten Gründen abgelehnt werden.
(3) u. (4) (weggefallen)