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§ 54 PAO - Aufgaben der Patentanwaltskammer
Stand 12.07.2021
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§ 54 Aufgaben der Patentanwaltskammer
Die Patentanwaltskammer hat die Aufgabe, die Belange des Berufsstands zu wahren und zu fördern sowie die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen.