§ 72 PAO - Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands
§ 72 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstands Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung.