§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt - 1.
das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
- 2.
eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt. (2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.