- 1.
die gesetzlichen Einheiten darzustellen, weiterzugeben und die dafür benötigten Verfahren weiterzuentwickeln,
- 2.
die gesetzliche Zeit darzustellen und zu verbreiten,
- 3.
die Temperaturskala nach der Internationalen Temperaturskala der Internationalen Meterkonvention darzustellen und weiterzugeben,
- 4.
die Prototypen der Bundesrepublik Deutschland sowie die Einheitenverkörperungen und Normale aufzubewahren und an die internationalen Prototypen oder Etalons nach der Internationalen Meterkonvention anzuschließen oder anschließen zu lassen,
- 5.
die Verfahren bekannt zu machen, nach denen nicht verkörperte Einheiten, einschließlich der Zeiteinheit und der Zeitskalen sowie der Temperatureinheit und Temperaturskalen, dargestellt werden.