§ 6 GewerbesteuerDie Vorschriften der §§ 1, 3 und 4 gelten auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags.
Diskussion zu § 6 AuslInvG
LX
17.08.2025 18:17
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.