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§ 98 BHO - Aufforderung zum Schadenausgleich
Stand 01.07.2020
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§ 98 Aufforderung zum Schadenausgleich
Der Bundesrechnungshof macht der zuständigen Stelle unverzüglich Mitteilung, wenn nach seiner Auffassung ein Schadenersatzanspruch geltend zu machen ist.