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§ 5 GemFinRefG - Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Stand 17.01.2020
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§ 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.