§ 5 GemFinRefG - Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
§ 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.