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§ 5 GemFinRefG - Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
§ 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.
Diskussion zu § 5 GemFinRefG
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28.07.2025 06:06