- a)
auf erste Eintragung,
- b)
auf Eintragung von Satzungsänderungen, die nicht nur die Fassung betreffen,
- c)
auf Eintragung der Eingliederung oder der Umwandlung,
- d)
auf Eintragung des Bestehens, der Änderung oder der Beendigung eines Unternehmensvertrages,
- e)
auf Löschung im Handelsregister nach den §§ 394, 395, 397 und 398 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und nach § 6 Absatz 4 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
- f)
Beschlüsse nach § 399 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit;