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§ 28 NMV 1970 - Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete
Stand 05.04.2013
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§ 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete
Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.