§ 28 NMV 1970 - Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete
§ 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.