- 1.
die nachträgliche Aussetzung der Strafe, eines Strafrestes oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung; dabei ist das Ende der Bewährungszeit oder der Führungsaufsicht zu vermerken,
- 2.
die nachträgliche Unterstellung des Verurteilten unter die Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers sowie die Abkürzung oder Verlängerung der Bewährungszeit oder der Führungsaufsicht,
- 3.
der Erlaß oder Teilerlaß der Strafe,
- 4.
die Überweisung des Täters in den Vollzug einer anderen Maßregel der Besserung und Sicherung,
- 5.
der Widerruf der Aussetzung einer Strafe, eines Strafrestes oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung zur Bewährung und der Widerruf des Straferlasses,
- 6.
die Aufhebung der Unterstellung unter die Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers,
- 7.
der Tag des Ablaufs des Verlustes der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Wahl- und Stimmrechts,
- 8.
die vorzeitige Aufhebung der Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis,
- 9.
Entscheidungen über eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung,
- 10.
die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.