- 1.
die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung durch Beschluß; dabei ist das Ende der Bewährungszeit zu vermerken,
- 2.
die Aussetzung des Strafrestes; dabei ist das Ende der Bewährungszeit zu vermerken,
- 3.
die Abkürzung oder Verlängerung der Bewährungszeit,
- 4.
der Erlaß oder Teilerlaß der Jugendstrafe,
- 5.
die Beseitigung des Strafmakels,
- 6.
der Widerruf der Aussetzung einer Jugendstrafe oder eines Strafrestes und der Beseitigung des Strafmakels,
- 7.
Entscheidungen über eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung,
- 8.
die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.