§ 57b BZRG - Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat
§ 57b Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat Die §§ 56b und 57a Absatz 1 bis 3 und 5 bis 7 gelten entsprechend für die Speicherung und den Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat.