§ 6 BZRG - Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
§ 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe Wird aus mehreren Einzelstrafen nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet oder eine einheitliche Jugendstrafe festgesetzt, so ist auch diese in das Register einzutragen.
Diskussion zu § 6 BZRG
LX
23.05.2025 06:44