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§ 4a FPersG - Zuständigkeiten
Stand 28.04.2020
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§ 4a Zuständigkeiten
Anträge auf Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten sind an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen zu richten. Die Länder können Dritte mit dieser Aufgabe betrauen.