§ 5 WoGV - Nicht feststehende Betriebskosten
§ 5 Nicht feststehende Betriebskosten Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen.