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§ 5 WoGV - Nicht feststehende Betriebskosten
Stand 09.07.2021
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§ 5 Nicht feststehende Betriebskosten
Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen.