§ 8 WoGV - Aufstellung der Wohngeld-Lastenberechnung
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§ 8 Aufstellung der Wohngeld-LastenberechnungBei der Aufstellung der Wohngeld-Lastenberechnung ist von der im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Belastung auszugehen. Ist die Belastung für das dem Bewilligungszeitraum vorangegangene Kalenderjahr feststellbar und ist eine Änderung im Bewilligungszeitraum nicht zu erwarten, ist von dieser Belastung auszugehen.
Diskussion zu § 8 WoGV
LX
04.06.2025 10:33
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