- 1.
die Vorbereitung der Wahl, insbesondere die Aufstellung der Wählerlisten und die Errechnung der Vertreterzahl;
- 2.
die Frist für die Einsichtnahme in die Wählerlisten und die Erhebung von Einsprüchen gegen sie;
- 3.
die Vorschlagslisten und die Frist für ihre Einreichung;
- 4.
das Wahlausschreiben und die Fristen für seine Bekanntmachung;
- 5.
die Stimmabgabe;
- 5a.
die Verteilung der Sitze im Betriebsrat, in der Bordvertretung, im Seebetriebsrat sowie in der Jugend- und Auszubildendenvertretung auf die Geschlechter, auch soweit die Sitze nicht gemäß § 15 Abs. 2 und § 62 Abs. 3 besetzt werden können;
- 6.
die Feststellung des Wahlergebnisses und die Fristen für seine Bekanntmachung;
- 7.
die Aufbewahrung der Wahlakten.