Open user menu
§ 16h TierSchG
Stand 25.06.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 16h
Die §§ 16f und 16g gelten entsprechend für Staaten, die - ohne Mitgliedstaaten zu sein - Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.