§ 10 ASiG - Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für
Arbeitssicherheit
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§ 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für
ArbeitssicherheitDie Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen.