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§ 15 ASiG - Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
Stand 17.12.2020
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§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.