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§ 23 ASiG - Inkrafttreten
Stand 17.12.2020
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§ 23 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz, ausgenommen § 14 und
§ 21,
tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden zwölften Kalendermonats in Kraft. § 14 und
§ 21
treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
(2) (Aufhebungsvorschrift)