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Art. 11 EGStGB - Freiheitsstrafdrohungen
Stand 01.07.2021
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Art. 11 Freiheitsstrafdrohungen
Droht das Gesetz Freiheitsstrafe mit einem besonderen Mindestmaß an, das einen Monat oder weniger beträgt, so entfällt die Androhung dieses Mindestmaßes.