Art. 1b EGStGB - Anwendbarkeit der Vorschriften des internationalen Strafrechts
Teilen
Art. 1b Anwendbarkeit der Vorschriften des internationalen StrafrechtsSoweit das deutsche Strafrecht auf im Ausland begangene Taten Anwendung findet und unterschiedliches Strafrecht im Geltungsbereich dieses Gesetzes gilt, finden diejenigen Vorschriften Anwendung, die an dem Ort gelten, an welchem der Täter seine Lebensgrundlage hat.
Diskussion zu Art. 1b EGStGB
LX
07.08.2025 21:56
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.