- 1.
Einsatz abfallarmer Technologie,
- 2.
Einsatz weniger gefährlicher Stoffe,
- 3.
Förderung der Rückgewinnung und Wiederverwertung der bei den einzelnen Verfahren erzeugten und verwendeten Stoffe und gegebenenfalls der Abfälle,
- 4.
vergleichbare Verfahren, Vorrichtungen und Betriebsmethoden, die mit Erfolg im Betrieb erprobt wurden,
- 5.
Fortschritte in der Technologie und in den wissenschaftlichen Erkenntnissen,
- 6.
Art, Auswirkungen und Menge der jeweiligen Emissionen,
- 7.
Zeitpunkte der Inbetriebnahme der neuen oder der bestehenden Anlagen,
- 8.
für die Einführung einer besseren verfügbaren Technik erforderliche Zeit,
- 9.
Verbrauch an Rohstoffen und Art der bei den einzelnen Verfahren verwendeten Rohstoffe (einschließlich Wasser) sowie Energieeffizienz,
- 10.
Notwendigkeit, die Gesamtwirkung der Emissionen und die Gefahren für den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden oder zu verringern,
- 11.
Notwendigkeit, Unfällen vorzubeugen und deren Folgen für den Menschen und die Umwelt zu verringern,
- 12.
Informationen, die von internationalen Organisationen veröffentlicht werden,
- 13.
Informationen, die in BVT-Merkblättern enthalten sind.