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§ 63 BImSchG - Entfall der aufschiebenden Wirkung
Stand 24.02.2021
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§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung
Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.