§ 63 BImSchG - Entfall der aufschiebenden Wirkung
§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.