§ 63 BImSchG - Entfall der aufschiebenden Wirkung
§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Diskussion zu § 63 BImSchG
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20.07.2025 09:25