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40 vom Hundert nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten,
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8 vom Hundert für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,
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3 vom Hundert für die Rohinstallation der Heizungsanlagen,
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3 vom Hundert für die Rohinstallation der Sanitäranlagen,
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3 vom Hundert für die Rohinstallation der Elektroanlagen,
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10 vom Hundert für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung,
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6 vom Hundert für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
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3 vom Hundert für den Estrich,
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4 vom Hundert für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,
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12 vom Hundert nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,
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3 vom Hundert für die Fassadenarbeiten,
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5 vom Hundert nach vollständiger Fertigstellung.