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§ 20 KonsG - Kreis der Honorarkonsularbeamten
Stand 19.04.2021
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§ 20 Kreis der Honorarkonsularbeamten
Honorarkonsularbeamte sind Ehrenbeamte im Sinne des Beamtenrechts, die mit der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben beauftragt sind.