§ 15 BWaldG - Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse
Teilen
§ 15 Arten der forstwirtschaftlichen ZusammenschlüsseForstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne dieses Gesetzes sind anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften (Abschnitt II), Forstbetriebsverbände (Abschnitt III) und anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigungen (Abschnitt IV).