§ 10 BOKraft - Mitführen von Vorschriften und Fahrplänen
Teilen
§ 10 Mitführen von Vorschriften und FahrplänenDie geltenden Vorschriften über die Beförderungsentgelte, Beförderungsbedingungen und Fahrpläne sind mitzuführen. Den Fahrgästen ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren.
Diskussion zu § 10 BOKraft
LX
30.07.2025 04:47
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.