- 1.
in Obussen und Kraftomnibussen sich mit dem Fahrzeugführer während der Fahrt zu unterhalten,
- 2.
die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,
- 3.
Sicherungseinrichtungen mißbräuchlich zu betätigen,
- 4.
Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen,
- 5.
während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
- 6.
ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten,
- 7.
ein Fahrzeug zu betreten oder zu verlassen, wenn die bevorstehende Abfahrt angekündigt ist oder die Türen geschlossen werden,
- 8.
(weggefallen)
- 9.
Tonrundfunk- oder Fernsehrundfunkempfänger sowie Tonwiedergabegeräte zu benutzen.