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§ 40 BOKraft - Beförderungsentgelte
Stand 28.04.2021
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§ 40 Beförderungsentgelte
Im Mietwagenverkehr sind die Beförderungsentgelte nach der Anzeige des Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) zu berechnen, wenn nichts anderes vereinbart ist.