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§ 1 DVLStHV - Antrag
Stand 20.12.2017
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§ 1 Antrag
Der Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist schriftlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen, in deren Bezirk der Verein seinen Sitz und seine Geschäftsleitung hat.