§ 1 AntragDer Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist schriftlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen, in deren Bezirk der Verein seinen Sitz und seine Geschäftsleitung hat.
Diskussion zu § 1 DVLStHV
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11.07.2025 03:56
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