Open user menu
§ 5a DVLStHV - Ablehnung der Eintragung
Stand 20.12.2017
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 5a Ablehnung der Eintragung
Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.