§ 5a DVLStHV - Ablehnung der Eintragung
§ 5a Ablehnung der Eintragung Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.
Diskussion zu § 5a DVLStHV
LX
31.07.2025 23:23