§ 6 SGB I - Minderung des Familienaufwands
§ 6 Minderung des Familienaufwands Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.
Diskussion zu § 6 SGB I
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16.07.2025 08:17