- 1.
die Stätte der Geschäftsleitung,
- 2.
Zweigniederlassungen,
- 3.
Geschäftsstellen,
- 4.
Fabrikations- oder Werkstätten,
- 5.
Warenlager,
- 6.
Ein- oder Verkaufsstellen,
- 7.
Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten der Gewinnung von Bodenschätzen,
- 8.
Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn- a)
die einzelne Bauausführung oder Montage oder
- b)
eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder
- c)
mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen
länger als sechs Monate dauern.