- 1.
der Verlobte,
- 2.
der Ehegatte oder Lebenspartner,
- 3.
Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
- 4.
Geschwister,
- 5.
Kinder der Geschwister,
- 6.
Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,
- 7.
Geschwister der Eltern,
- 8.
Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).