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§ 38 AO - Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Stand 10.07.2021
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§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.