§ 1 StVollzG
§ 1 Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Diskussion zu § 1 StVollzG
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22.05.2025 00:09