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§ 15 JArbSchG - Fünf-Tage-Woche
Stand 22.07.2021
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§ 15 Fünf-Tage-Woche
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.