§ 10 VwVfG - Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
§ 10 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
Diskussion zu § 10 VwVfG
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29.06.2025 20:35