§ 10 VwVfG - Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
Teilen
§ 10 Nichtförmlichkeit des VerwaltungsverfahrensDas Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
Diskussion zu § 10 VwVfG
LX
29.06.2025 20:35
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.