§ 6 Auswahl der BehördeKommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.
Diskussion zu § 6 VwVfG
LX
01.08.2025 01:19
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