Open user menu
§ 64 VwVfG - Form des Antrags
Stand 08.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 64 Form des Antrags
Setzt das förmliche Verwaltungsverfahren einen Antrag voraus, so ist er schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu stellen.