§ 71e Elektronisches VerfahrenDas Verfahren nach diesem Abschnitt wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. § 3a Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 3 bleibt unberührt.
Diskussion zu § 71e VwVfG
LX
21.06.2025 06:40
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