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§ 2b AdVermiG - Unbegleitete Auslandsadoption
Stand 10.09.2021
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§ 2b Unbegleitete Auslandsadoption
Ein internationales Adoptionsverfahren ist untersagt, wenn es ohne die Vermittlung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2a Absatz 4) durchgeführt werden soll.