§ 8 AdVermiG - Beginn der Adoptionspflege
§ 8 Beginn der Adoptionspflege Das Kind darf erst dann zur Eingewöhnung bei den Adoptionsbewerbern in Pflege gegeben werden (Adoptionspflege), wenn feststeht, dass die Adoptionsbewerber für die Annahme des Kindes geeignet sind.