- 1.
Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Lagerung, Verpackung, Qualitätssicherung, den Erwerb, die Bereitstellung, die Bevorratung und das Inverkehrbringen,
- 2.
Führung und Aufbewahrung von Nachweisen über die in der Nummer 1 genannten Betriebsvorgänge,
- 3.
Haltung und Kontrolle der bei der Herstellung und Prüfung der Arzneimittel verwendeten Tiere und die Nachweise darüber,
- 4.
Anforderungen an das Personal,
- 5.
Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Räume,
- 6.
Anforderungen an die Hygiene,
- 7.
Beschaffenheit der Behältnisse,
- 8.
Kennzeichnung der Behältnisse, in denen Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe vorrätig gehalten werden,
- 9.
Dienstbereitschaft für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe,
- 10.
Zurückstellung von Chargenproben sowie deren Umfang und Lagerungsdauer,
- 11.
Kennzeichnung, Absonderung oder Vernichtung nicht verkehrsfähiger Arzneimittel.