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§ 8 FernUSG - Umgehungsverbot
Stand 31.12.2020
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§ 8 Umgehungsverbot
Die §§ 2 bis 7 finden auf Verträge, die darauf abzielen, die Zwecke eines Fernunterrichtsvertrags (§ 2) in einer anderen Rechtsform zu erreichen, entsprechende Anwendung.